Unterrichtsgebühren

 

Bei Belegung eines instrumentalen oder vokalen Hauptfaches sind alle für die musikalische Ausbildung erforderlichen Kurse als Ergänzungsfächer kostenfrei.

Nehmen Schülerinnen und Schüler ausschließlich an einem Ergänzungsfach = Kurs teil, ist dafür eine Kursgebühr von 100 Euro pro Semester zu bezahlen.

Gebührenübersicht - Änderungen ab dem Schuljahr 2023/24

 

Übersicht Unterrichtsgebühren der Musikschule Wien ab 1.9.2023: link

Unterrichtsform

Einheiten pro Woche

Gebühr pro Semester (€)

Einzelunterricht

1 Einheit à 50 Minuten

346

Einzelunterricht (halber Platz)

1 Einheit à 25 Minuten

200

Kombinierter Unterricht *

1 Einheit à 50 Minuten

273

2er-Gruppe

1 Einheit à 50 Minuten

200

2er-Gruppe (halber Platz)

1 Einheit à 25 Minuten

128

3er-Gruppe

1 Einheit à 50 Minuten

129

3er-Gruppe (halber Platz)

1 Einheit à 50 Minuten

79

Elementares Musizieren

1 Einheit à 50 Minuten

100

Musikkunde/Chor für externe SchülerInnen

1 Einheit à 50 Minuten

100

* Kombinierter Unterricht bietet 25 Minuten Einzelunterricht in Verbindung mit 25 Minuten Unterricht in einer Zweier-Gruppe an. Die wöchentliche Unterrichtsdauer beträgt insgesamt 50 Minuten. Der kombinierte Unterricht vereint die Vorteile der jeweiligen Unterrichtsformen: dadurch sind sowohl individuelle Betreuung als auch motivierendes Lernen und Musizieren in der Gruppe möglich.

Ermäßigungen

 

Einkommensbedingte Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Familieneinkommen:

  • Antragstellung mit Formular bis spätestens vier Wochen nach der Aufnahme (bei neuen SchülerInnen) bzw. bis 2. Oktober 2023 bei bereits bestehenden Unterrichtsverträgen in der Kassa der Musikschule Wien, 1080 Skodagasse 20, Zimmer 1.03 (1. Stock),
    bei Frau Augustine Spitzer (01/40134 88420, augustine.spitzer@wien.gv.at )
  • Die Gewährung der Ermäßigungen erfolgt pro Schuljahr

Sie können hier das Formular "Einkommensbedingte Ermäßigung" herunterladen.


Geschwisterrabatt:

  • Ab dem zweiten, an der Musikschule Wien eingeschriebenen Kind, wird auf Antrag folgende Geschwisterermäßigung gewährt: das zweite Kind bezahlt 80 Prozent der Schulgebühr, das dritte Kind 60 Prozent, das vierte Kind 40 Prozent, das fünfte Kind 20 Prozent, weitere Geschwister sind kostenfrei
  • Die Gewährung der Ermäßigungen erfolgt pro Schuljahr
  • Antragstellung mit Formular beim Schulleiter bis spätestens 15. Oktober 2023

Sie können hier das Formular "Geschwisterermäßigung" herunterladen.

Kontakt

Stefan Kallin, Musikschulleiter
Tel.: +43 1 4000 05165
E-Mail: stefan.kallin@wien.gv.at
 
Birgit Führer, Musikschulleitungsvertretung
E-Mail: birgit.fuehrer@wien.gv.at
 
Till Frühwald, Obmann Elternverein
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